Instrumente für eine nachhaltige Entwicklung – Raumplanung erklärt

Ziel der Raumplanung in der Schweiz ist es, den Boden auf dem wir Leben haushälterisch zu nutzen. Und dies aus gutem Grund, nehmen doch zwei Drittel der Fläche unseres Landes die Alpen ein. Sie beheimaten aber nur rund 10 Prozent der Bevölkerung. Für das Mittelland bedeutet dies, 617 Einwohner pro Quadratkilometer. Diese Zahlen zeigen in doppelter Hinsicht, dass der Boden in der Schweiz knapp ist. Zum einen durch das unwirtliche Gebirge, das aufgrund seiner spärlichen Vegetation eine sehr bescheidene Lebensgrundlage bietet und zum andern durch die steigende Anzahl Menschen, die den vorhandenen Boden zum Leben benötigen. Eine intelligente Raumnutzung ist deshalb unabdingbar. Und es lohnt sich zu fragen, wie und mit welchen Instrumenten raumplanerische Ziele nachhaltig erreicht werden können.

Damit raumwirksames Handeln überhaupt passieren kann, muss in einem ersten Schritt das Baugebiet vom Nichtbaugebiet getrennt werden. In einem zweiten Schritt stimmen der Bund, die Kantone und die Gemeinden die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander ab. Unter raumwirksamen Tätigkeiten sind alle Anstrengungen zu verstehen, welche «die Nutzung des Bodens oder die Besiedlung des Landes verändern oder bestimmt sind, diese zu erhalten». Besonders heikel ist raumwirksames Handeln dann, wenn es einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die Menschen in unmittelbarer Umgebung ausübt, z.B. die Energieproduktion und deren Transport, die Entsorgung auf Deponien oder in Kehrichtverbrennungs- und Recyclinganlagen, Strassen, aber auch Restaurants, Bars, Einkaufsläden, Schlachthöfe oder Schulen.

Auch der Biotop- und Artenschutz sowie die Landwirtschaft sind raumwirksame Tätigkeiten

Mit der Abstimmung dieser raumwirksamen Tätigkeiten und den verschiedenen Nutzungen, sollen einerseits die natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Luft, Wasser, Wald und die Landschaft geschützt sowie eine kompakte Siedlung unter Berücksichtigung der Wohnqualität erreicht werden. Andererseits soll die Raumplanung aber auch zwingend die räumlichen Voraussetzungen für die Wirtschaft schaffen und erhalten.

Raumplanung-Sachplan Übertragungsleitungen
Auszug aus dem Sachplan Übertragungsleitungen Objektblatt 700

Mit welchen Instrumenten sollen die Ziele erreicht werden?

Der Bund hat die Möglichkeit mit einem Sachplan eine grundlegende, schweizweit gültige Planung zu einer bestimmten Nutzung zu erarbeiten. In diesen Sachplänen werden die Infrastrukturen und deren Nutzungen mit den umliegenden raumwirksamen Tätigkeiten koordiniert und notwendige Auflagen zur Minimierung der gegenseitigen Einflüsse festgehalten. Bisher wurden auf Bundesebene sechs solcher Sachpläne erarbeitet (Übertragungsleitung, Verkehr, Militär, geologische Tiefenlager, Fruchtfolgeflächen und Asyl). Die vom Bund erlassenen Sachpläne fungieren nun als übergeordnetes Raumplanungsinstrument und sind behördenverbindlich. Gesetzt den Fall, dass die Hoheit der Nutzungen bei den Kantonen liegt, der Bund diese aber als national bedeutend betrachtet, dann erarbeitet er ein Konzept.
 
Die Sachpläne und Konzepte bilden die Grundlagen und sind von den Kantonen in den sogenannten Richtplänen zu berücksichtigen. In diesen definieren die Kantone diejenigen Flächen, die sich zur Landwirtschaft oder zur Produktion von Strom eignen, besonders schön (Landschaftsschutz) oder wertvoll (Biotopschutz) sind und bestimmen, wo mit Naturgefahren zu rechnen ist. Die Hauptaufgabe des Richtplans ist somit das Aufeinander-Abstimmen der bedeutsamen raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung.

Sach- und Richtpläne geben an, wie die verschiedenen Nutzungen nebeneinander existieren können und aufeinander Rücksicht nehmen sollen.

So weit, so gut. Über die Regionen (regionaler Richtplan) werden die Grundlagen des kantonalen Richtplans bis zu den Gemeinden verfeinert, die wiederum mit einem kommunalen Richtplan die Grundlagen in ihrem Hoheitsgebiet vorgeben. Wie gesagt, diese Richtpläne sind behördenverbindlich und bilden die Grundlagen wie die verschiedenen Nutzungen miteinander bzw. nebeneinander existieren sollen. Aufgrund dieser erstellen Gemeinden und Kantone Nutzungspläne. Diese teilen den Boden in Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen ein. Bei den Kantonen bleibt die Einteilung entsprechend grob, während die Gemeinden diese Zonen in weitere, wie z.B. Wohnzone 4-stöckig, unterteilen. Im Bau- und Planungsgesetz definiert der Kanton, in der Bau- und Zonenordnung die Gemeinde, was in den definierten Bereichen erlaubt ist und was nicht. Diese Nutzungspläne und die dazugehörenden Reglemente sind nun für die Grundeigentümer, die Bauherren, verbindlich.

Nutzungspläne sind grundeigentümerverbindlich und regeln parzellenscharf eine nachhaltig sinnvolle Bodennutzung

Wenn nun Bauherren, im Sinne der Ziele der Raumplanung, die Entwicklung der Siedlung nach innen lenken, bzw. eine kompaktere Siedlung auf ihren Parzellen schaffen wollen, ist dies durch weitere Instrumente möglich. Mit einem Quartierplan werden zuerst die bestehenden Parzellen einer Grossüberbauung neu geordnet und evtl. sogar neu verteilt. Dies bedeutet freilich auch, dass durch den Quartierplan die Kosten entsprechend des Nutzens ebenfalls neu verteilt werden.

Im Quartierplan geht es primär um den Abgleich von Landbesitz, Erschliessung und den entsprechenden Gegenwert, Geld

Zu guter Letzt wird mit dem Gestaltungsplan für alle Parzellen einer Überbauung eine neue Bau- und Zonenordnung erstellt. Es werden also die Regeln, welche die Gemeinde für die einzelnen Parzellen einst aufgestellt hat, aufgehoben und durch eigene Regeln ersetzt.

Je nach dem in welcher Phase ein Bauwerk gerade ist – Machbarkeit, Bauprojekt, Baubewilligungsverfahren, Ausführung, Betrieb oder Abbruch – haben die erwähnten Instrumente andere Einflüsse auf das Bauwerk und die Arbeit des Bauherrn bzw. des Eigentümers. In weiteren Artikeln werde ich diese Einflüsse näher beschreiben und erklären.

Sie denken, klingt alles ganz schön kompliziert… Für Fragen zur Raumplanung, Hilfe und Unterstützung bei Bauvorhaben verschiedenster Art, steht Ihnen Hunziker Landschaftsmanagement jederzeit gerne zur Verfügung.

Gerne berate ich Sie in Raumplanungs- und Umweltrechtsfragen, damit Sie Ihr Bauprojekt zeitnah realisieren können. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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