Quartier- und Gestaltungsplanung – Raumplanung erklärt

Der Boden in der Schweiz ist knapp. Es gilt deshalb, den vorhandenen Raum intelligent zu nutzen. Das ist das Ziel der Raumplanung – naturräumliche und siedlungsbezogene Qualitäten der Schweiz zu erhalten und Städte und Dörfer als attraktive Lebensräume zu gestalten. Es lohnt sich also zu fragen, wie und mit welchen Instrumenten raumplanerische Ziele nachhaltig erreicht werden können. In den bisherigen Artikeln aus der Serie «Raumplanung erklärt», haben wir eine Übersicht über die unterschiedlichen raumplanerischen Instrumente gewonnen und die Bedeutung des kantonalen, regionalen und kommunalen Richtplans sowie des Nutzungsplans kennengelernt. Heute beschäftigen wir uns mit den Folgen von Quartier- und Gestaltungsplänen für ein Bauvorhaben.

Ein Quartierplan regelt bei einer Grossüberbauung die Verteilung der Flächen auf die verschiedenen Grundeigentümer. Dieses Planungsinstrument ermöglicht es mehrere kleine Parzellen von verschiedenen Eigentümern zu einer grossen mit nur einem Eigentümer zusammenzufügen. Mit dem Quartierplan können die bisherigen Eigentümer enteignet werden. Der tatsächliche Wert des Landes wird dann durch den neuen Eigentümer bezahlt. Damit nimmt der Quartierplan direkten Einfluss auf Bauherrn. Denn wenn ein Bauherr nach der Quartierplanung kein Land mehr hat, ist er faktisch auch kein Bauherr mehr.

Ausserdem dient der Quartierplan dazu, die Erschliessung des Baulandes mit Strassen, Energie und Wasser sowie der Kanalisation zu planen und die Kosten entsprechend zu verteilen. Falls ich bereits eine Infrastruktur im Gebiet des Quartierplans in Betrieb habe, muss ich darauf achten, dass weder die Erschliessung noch die Abwälzung von Kosten negativen Einfluss auf den Bestand meiner Infrastruktur nimmt.

Der Nutzungsplan der Gemeinde gibt vor, wie die Parzellen im Gestaltungsplan genutzt werden sollen. Die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde, bzw. das Planungs- und Baugesetz des Kantons, geben die zur Nutzung geltenden Reglemente vor. Angenommen man könnte nun auf diesen Parzellen im Sinne des Raumplanungsgesetzes, effizientes Nutzen des Bodens und verdichtetes Bauen, ein Projekt realisieren, das bisher im Baureglement der Gemeinde nicht vorgesehen war, dann kann mittels Gestaltungsplan eine Spezialbauordnung für diese Parzellen aufgestellt werden. Falls ich Land in diesem Gebiet habe, gilt für mich neu der Gestaltungsplan und nicht mehr das Baureglement der Gemeinde. Der Gestaltungsplan nimmt somit auch direkten Einfluss auf ein Bauvorhaben.

Wer ein Bauvorhaben realisieren möchte, sollte bereits im Zeitpunkt der Machbarkeit mit den raumplanerischen Abklärungen beginnen. Denn, falls ein Konflikt erkannt wird, kann die Zeit der Projektierung genutzt werden, die Probleme aus dem Weg zu räumen.

Auszug aus GP Hochbord
Ein Gestaltungsplan besteht hauptsächlich aus einem Reglement, nicht Pläne zur Gestaltung.

Der Gestaltungsplan ist für den Bauherrn ein äusserst wichtiges Planungsinstrument mit grossem Einfluss auf des Bauvorhaben.

Falls ich bereits eine Infrastruktur in einem Gebiet in Betrieb habe und für dieses ein Gestaltungsplan erstellt wird, muss ich darauf achten, dass der Abgleich der Nutzungen im Gebiet auch meine Nutzung einbezieht, damit das neue Reglement nicht meine Infrastruktur als ortsfremd, als nicht zonenkonform, betrachtet wird.

Egal ob es sich um einen Sachplan oder ein Konzept des Bundes, den kantonalen Richtplan, den regionalen oder kommunalen Richtplan, den Nutzungsplan oder den Quartier- und Gestaltungsplan handelt, jedes Planungsinstrument hat einen entscheidenden Einfluss auf ein Bauprojekt. Je früher der Bauherr sich dessen bewusst wird, desto früher entdeckt er Konflikte und kann diese angehen. Denn diese Konflikte führen während dem Bewilligungsverfahren zu Einsprachen und müssen spätestens jetzt angegangen und abgearbeitet werden. Dies führt zu unbestimmten Verzögerungen und Mehrkosten. Wenn die Konfliktpunkte jedoch bereits vor dem Bewilligungsverfahren bearbeitet wurden, sind dadurch auch die notwendigen Massnahmen und Kosten bekannt, damit die sich konkurrierenden Nutzungen nebeneinander existieren können.

Für das Erkennen der Einflüsse von Gestaltungsplänen auf Ihr Bauvorhaben oder Ihre bestehende Nutzung, überhaupt für das Erkennen der Einflüsse der Raumplanung auf Ihre Vorhaben, sowie das Erarbeiten der notwendigen Massnahmen zur Realisierung oder dem Weiterbetrieb steht Ihnen Hunziker Landschaftsmanagement gerne zur Verfügung.

Gerne berate ich Sie in Raumplanungs- und Umweltrechtsfragen, damit Sie Ihr Bauprojekt zeitnah realisieren können. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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