Der regionale und der kommunale Richtplan – Raumplanung erklärt

Der Boden in der Schweiz ist knapp. Es gilt deshalb, den vorhandenen Raum intelligent zu nutzen. Das ist das Ziel der Raumplanung – naturräumliche und siedlungsbezogene Qualitäten der Schweiz zu erhalten und Städte und Dörfer als attraktive Lebensräume zu gestalten. Es lohnt sich also zu fragen, wie und mit welchen Instrumenten raumplanerische Ziele nachhaltig erreicht werden können. In den letzten beiden Artikeln aus der Serie «Raumplanung erklärt», haben wir eine Übersicht über die unterschiedlichen raumplanerischen Instrumente gewonnen und die Bedeutung des kantonalen Richtplans kennengelernt. Heute beschäftigen wir uns mit den regionalen und den kommunalen Richtplänen.

Wir wissen, ein Richtplan besteht aus einer Karte und einem Reglement. Der Richtplan stellt fest, welche Gebiete im Planungsraum, Kanton, Region, Gemeinde, sich für die Landwirtschaft eignen, besonders schön (Landschaftsschutz), für die Erholung oder als natürliche Lebensgrundlage (Biotop- und Gewässerschutz) bedeutsam sind und wo mit Naturgefahren zu rechnen ist. Zudem gibt der Richtplan Auskunft über die bisherige Entwicklung des Siedlungsgebietes, des Verkehrs, der Versorgung, insbesondere Elektrizität, der öffentlichen Bauten und Anlagen sowie des Kulturlandes. Der Mindestinhalt eines Richtplans bestimmt, wie das Gebiet sich räumlich entwickeln soll. Zudem hält er fest, wie die raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung aufeinander abgestimmt werden sollen.

Wer ein Bauvorhaben realisieren möchte, sollte bereits im Zeitpunkt der Machbarkeit mit den raumplanerischen Abklärungen beginnen. Denn, falls ein Konflikt erkannt wird, kann die Zeit der Projektierung genutzt werden, die Probleme aus dem Weg zu räumen.

Auszug kommunaler Richtplantext
Auszug aus der kommunalen Richtplankarte und dem -text von Rapperswil-Jona

Mit jedem Schritt, vom Kanton zur Region und weiter zur Gemeinde, nähert sich die Planung der Parzelle, dem Grundstück an, welches genutzt wird.

Die Aufgaben, welche die Folgen des regionalen und kommunalen Richtplans auf ein Bauvorhaben haben, sind dieselben, wie die des kantonalen Richtplans:

  1. Ist am Ort meines Bauvorhabens tatsächlich Platz für mein Vorhaben eingeplant? (Neubau und Betrieb)
  2. Gibt es benachbarte Nutzungen, die mit meiner (beabsichtigen) Nutzung konkurrieren? (Neubau und Betrieb)

Falls die erste Frage mit nein oder die zweite mit ja zu beantworten ist, sind die notwendigen Massnahmen einzuleiten, damit ein Vorhaben überhaupt bewilligt (Antrag zur Anpassung des Richtplans) oder weiterbetrieben (Einsprache gegen die Richtplanänderung) werden kann. Wenn ein Bauwerk ausgedient hat und zurückgebaut werden soll, haben der regionale und kommunale Richtplan keinen Einfluss mehr. Ausser es gibt einen Ersatzneubau, denn dann gilt eben das oben aufgeführte Vorgehen.

Jetzt stellt sich noch die Frage, was ist eine Region? Die politischen Einheiten sind doch Bund, Kanton, Bezirk und Gemeinde? Und gibt es diese Regionen in allen Kantonen?

In der ursprünglichen Raumplanung war die Region nicht vorgesehen und darum gibt es die regionale Raumplanung auch nicht in allen Kantonen. Da jedoch mit der Zeit die Nutzung des Gebietes der Schweiz immer mehr zu nahm und immer mehr Flächen einer nichtlandwirtschaftlichen Nutzung zugeführt wurden, begann der Boden knapp zu werden. Dies führte dazu, dass einige Gemeinden, je nach deren verkehrstechnischen Erschliessung, viel Industrie, andere jedoch mehr Flächen für die Erholung hatten. So begannen sich Gemeinden zu Regionen zusammenzuschliessen. Nicht mehr jede Gemeinde musste alle Nutzungen Wohnen, Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft, Erholung, Landschaft- und Biotopschutz haben, sondern je nach Verkehrslage die Region. Doch Industrie, Wohnen und Gewerbe bringt Steuereinnahmen und Erholung und Landschaftspflege kosten. So hängt ein regionaler Richtplan auch mit Kosten und Einnahmen und somit mit dem Steuerausgleich zusammen.

Für das Erkennen der Einflüsse der Richtplanung auf Ihr Bauvorhaben oder Ihre bestehende Nutzung sowie das Erarbeiten der notwendigen Massnahmen zur Realisierung oder dem Weiterbetrieb steht Ihnen Hunziker Landschaftsmanagement gerne zur Verfügung.

Gerne berate ich Sie in Raumplanungs- und Umweltrechtsfragen, damit Sie Ihr Bauprojekt zeitnah realisieren können. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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