Verzögerungen und Mehrkosten wegen Einsprachen

Immer diese Einsprecher. Sie machen alles unnötig teurer und verhindern das perfekte Projekt! Aber das ist halt so, da kann man nichts machen! Stimmt das? Sind einem bei Einsprachen wirklich die Hände gebunden?

Nicht selten hört und sieht man in den Medien, dass Bauvorhaben wegen Einsprachen blockiert sind. Oftmals hat dies zur Folge, dass Bauparzellen im Siedlungsgebiet brach liegen bleiben. Aus Sicht der Klimaerwärmung gar nicht mal so schlecht. Eine Grünfläche kann mehr Wärme aufnehmen und strahlt weniger ab. Dies führt lokal zu einem günstigeren Klima. Auch städtebaulich ist es nicht nachteilig, denn eine Verdichtung nach innen bedeutet, dass Boden freigehalten werden kann, indem andere Flächen dichter bebaut werden. Für die Bauherrschaft jedoch entsteht ein grosser Nachteil. Sie hat Mühen und Geld in ein Projekt investiert, welches nicht realisiert werden kann. Mitunter hat es auch auf das Gemeinwohl Auswirkungen, wenn wir an Einsprachen gegen Infrastrukturbauten, wie Strassen, Stromleitungen, Entsorgungs- und Recyclinganlagen denken.

Lassen wir uns ein Beispiel betrachten, um besser zu verstehen, was im Falle von Einsprachen vor sich geht: Ein Anwohner, der seit jeher neben einer Freileitung sein Häuschen stehen hat, will eine Garage anbauen. Er reicht einen Antrag zur Baubewilligung ein. In diesem erklärt er wie er sich seine neue Garage vorstellt. Die zuständige Behörde, hier die Gemeinde, schaut, ob an diesem Ort gemäss Zonierung im Nutzungsplan eine Garage stehen darf. Dies ist der Fall. Dann betrachtet die zuständige Behörde die Bauordnung und schaut, ob die neue Garage die Regeln der Bauordnung einhält. Das tut sie auch, denn Anhand der Bauordnung wurde die Garage ja geplant. Somit wird die Garage bewilligt. Scheinbar aus dem Nichts kommt jetzt der Leitungsbetreiber und stellt fest, die Leitungsverordnung ist ja gar nicht eingehalten und erhebt Einsprache. Denn bei einer Freileitung für den Stromtransport gibt es gemäss Leitungsverordnung ein faktisches Bauverbot im Bereich von fünf Metern Horizontalabstand vom äussersten Leiterseil, der sogenannte Leitungsbereich.

Bei einem Bauvorhaben müssen auch Gesetze betrachtet werden, die selbst nichts mit dem Bauwerk zu tun haben

Die Bauherrschaft und dessen Planer betrachten, das für sich geltende Gesetz, im Falle der Garage eben die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde sowie das Planungs- und Baugesetz des Kantons. Im Falle einer Leitung, die Leitungs- und die Starkstromverordnung sowie die Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen. Gemäss diesen Vorgaben wird die perfekte technische Lösung für die Baute selbst geplant. Die zuständige Behörde kontrolliert dann das Einhalten dieser Gesetze für die Baute. Was dabei nur allzu oft vergessen wird, ist die Vorgabe, dass auch alle anderen Gesetze eingehalten werden müssen. Alle, auch diejenigen, die selbst nichts mit dem Bauwerk zu tun haben. Eben zum Beispiel die Leitungsverordnung mit der Garage. Vielleicht wurden einige dieser Gesetze bei er Planung auch in Betracht gezogen. Alles lamentieren nützt nichts. Das Projekt muss angepasst werden, was unvorhergesehene Mehrkosten verursacht.

Das neue Bauwerk könnte übrigens genauso gut einen negativen Einfluss auf umliegende Nutzungen haben, im Beispiel eben die Garage auf die Leitung. Vielleicht ist die Nutzung aber auch ein Naturschutzgebiet, oder eine bekannte archäologische Fundstätte, ein Kinderspielplatz. Richtig schwierig wird es, wenn es nicht mehr um die Sache selbst geht, sondern um Emotionen. Ein emotionaler Nachbar will das Bauvorhaben nicht realisiert sehen und erhebt deshalb Einsprache und zieht diese möglichst in die Länge, bis vor Bundesgericht.

Was führt denn zur Verzögerung des Vorhabens? Ist es tatsächlich die Einsprache?

Die Bauherrschaft gibt ein Projekt zur Genehmigung bei der zuständigen Behörde ein. Diese schaut, ob die Gesetze eingehalten sind, und genehmigt das Projekt. Ein emotionaler Gegner des Projekts bringt eine Standardbegründung vor, zum Beispiel Schattenwurf oder Verkehr und behauptet, das Gesetz sei eben doch nicht eingehalten. Er reicht Rekurs ein, keine Einsprache. Das Rekursgericht betrachtet den Fall und entscheidet, die Gesetze sind eingehalten. Daraufhin reicht der Einsprecher Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein, weil er der Meinung ist, das Verfahren sei nicht richtig gelaufen. Das Verwaltungsgericht bestätigt, die Richtigkeit des Verfahrens. Nun kann der Einsprecher noch mit einer weiteren Beschwerde ans Bundesgericht gelangen, und das Verfahren nochmals prüfen lassen. Auch dieses kommt zum Schluss, dass das Verfahren korrekt gelaufen sei. Ja, dieser Parcours führt zu einer gewissen Verzögerung, einer Verzögerung von einigen Monaten. Doch ist diese so entscheidend? Nein, denn diese Verzögerung ist kurz und dauert nicht Jahrzehnte, wie im Infrastrukturbau bekannt.

Sie fragen sich jetzt, was führt denn im Infrastrukturbau zu den immens langen Verzögerungen? In der oben beschriebenen Weise haben die Behörden bzw. das entsprechende Gericht mit «Das Gesetz ist eingehalten bzw. nicht eingehalten» oder «Das Verfahren war korrekt bzw. nicht korrekt» geantwortet, was zur rechtskräftigen Bewilligung oder zu einer Projektanpassung mit unvorhergesehenen Mehrkosten, jedoch nicht zu einer grossen Verzögerung führt. Die grosse Verzögerung wird dadurch ausgelöst, dass die Behörden oder die Gerichte mit «Ich weiss nicht, ob das Gesetz eingehalten ist. Ich muss das erst prüfen.» antworten. Und das gibt den Einsprechenden Zeit sich immer neue Fragen zu ersinnen, die noch geprüft werden sollen oder die vom Gericht veranlasste Prüfung in Frage zu stellen.

Sind es die Einsprecher, die Projekte aufhalten und verteuern, oder vielleicht doch eine nicht sorgfältig vorbereite Eingabe?

Mit einer Risikoanlayse während der technischen Machbarkeitsanalyse des Projekts können diese möglichen Einwende und Unsicherheiten vorweggenommen und während des Bauprojekts mit den entsprechenden Gutachten auch bereits beantwortet werden. Somit haben die Behörden oder die Gerichte während des Bewilligungsverfahrens die notwendigen Informationen sofort zur Hand, um entscheiden zu können. Allfällige Mehrkosten sind frühzeitig entdeckt und können bereits im Bauprojekt budgetiert werden. Lange Verzögerungen fallen weg, weil die notwendigen Informationen nicht mehr nachträglich erarbeitet werden müssen.

Gerne berate ich Sie in Raumplanungs- und Umweltrechtsfragen, damit Sie Ihr Bauprojekt zeitnah realisieren können. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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